Ab 10 Uhr starten wir mit dem Nfz-Symposium | Raum: Lahnsaal
Vorläufiges Programm | Änderungen vorbehalten
10:00 bis 10:20 Uhr
Begrüßung durch ZKF-Vizepräsident Claus Evels
10:20 bis 10:45 Uhr
Keynote: Der individuelle Fahrzeugbau und seine Zukunft
Referenten: Robin Suer, Peter Offermann | Suer Fahrzeugtechnik GmbH & Co. KG
10:45 bis 11:25 Uhr
Stromsteuerentlastungen, PV-Anlagen und Elektromobilität
Referentin: Dr. Karen Möhlenkamp | WTS GmbH
11:25 bis 11:45 Uhr
Pause mit Besuch der Fachausstellung
11:45 bis 12:45 Uhr
GSR II, Cyber Security und SUMS: Informationen für Aufbauhersteller aus Sicht der MAN-Aufbaurichtlinien
In dem Vortrag werden einige Assistenzsysteme näher betrachtet, z.B.
Fußgängererkennung (MOIS)
Notbremsassistent
Abbiegehilfe
Reversing Motion
Insbesondere gehen wir auf die Herausforderungen ein die diese Systeme sowohl an den OEM als auch an die Aufbauhersteller stellen.
Anhand der MAN Aufbaurichtlinie werden die Möglichkeiten für das Versetzen von Sensoren und Kamera aufgezeigt und was dabei zu beachten ist.
Des Weiteren gibt es Informationen zu den Richtlinien UN ECE-R 155 (Cyber Security) und R 156 (Software Update Management System, SUMS) und deren Auswirkungen auf den OEM und die Aufbauhersteller.
Was ist über die MAN Basishomologation abgedeckt und wofür ist der Aufbauhersteller verantwortlich?
Welche Unterschiede gibt es zwischen Mehrstufentypgenehmigung und Einzelgenehmigung?
Referenten: Thomas Altmann, Alois Schorr | MAN Truck & Bus SE
12:45 bis 13:45 Uhr
Pause mit Besuch der Fachausstellung
13:45 bis 14:30 Uhr
GSR II im Einzelgenehmigungsverfahren
General Safety II im Einzelgenehmigungsverfahren oder welche Chancen und Risiken kommen mit der Stichtagsregelung am 6. Juli 24 auf die Branche zu? Dazu ein kurzer Sachstandsbericht in eine komplexe Welt europäischer und nationaler Vorschriften und deren Zusammenwirken aus Sicht der Prüforganisationen.
Referenten: Hermann Jakobs | TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Frank Schneider | TÜV-Verband e. V.
14:30 bis 15:00 Uhr
Handlungsmöglichkeiten des Aufbauherstellers bei der Lieferung fehlerhafter Bauteile
Wer kennt das nicht? Bausätze für Aufbauten oder Ersatzteile werden geliefert und stellen sich nach der Lieferung als beschädigt heraus. Weil die Arbeiten möglichst schnell durchgeführt werden müssen, ist der Betrieb in der Regel bereit, die Instandsetzung der Schäden selbst vorzunehmen. Oft zahlt dann der Lieferant, der eigentlich die vollständige und kostenfreie Nachbesserung schuldet, nur einen kleinen Betrag, der die Kosten beim Betrieb keineswegs abdeckt.
Rechtsanwalt Nickel wird in seinem ausführlichen Vortrag die Sach- und Rechtslage ausführlich beleuchten. Er wird darlegen, welche Möglichkeiten der Betrieb hat, die Kosten für die Instandsetzung von beschädigten Ersatzteilen gegenüber dem Lieferanten durchzusetzen. Gleichzeitig wird Rechtsanwalt Nickel auf wichtige Regelungen des BGB und des HGB hinweisen, die der Betrieb beachten muss, so z.B. die unverzügliche Rügepflicht bei der Anlieferung fehlerhafter Teile.
Referent: RA Matthias Nickel
15:00 bis 15:30 Uhr
Pause mit Besuch der Fachausstellung
15:30 bis 16:00 Uhr
CO2-Nachweis für Anhänger – Lösung für die Einzelfertigung und Kleinserie
Erfordernis der Angaben im Genehmigungsbogen im Rahmen von Begutachtungen gem. Art. 45 der VO (EU) 2018/858
Stichtage für Zulassungshemmnisse
Referent: Matthias Strixner | TÜV Süd Auto Service GmbH
16:00 bis 16:30 Uhr
Mitarbeiterqualifizierung für Arbeiten an HV-Fahrzeugen bei Aufbauherstellern
„Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen im Umgang mit alternativen Antrieben im Rahmen der Qualifizierung erfüllen?
Der Vortrag steht im Schwerpunkt, Mitarbeiterqualifizierung für Arbeiten an HV-Fahrzeugen bei Aufbauherstellern und schildert die Position der DGUV zur Gefährdung beim Umgang mit alternativen Antrieben in der Fahrzeugtechnik.“
Referent: Johannes Müller | TAK
16:30 bis 16:45 Uhr
Zusammenfassung und Schlussworte durch ZKF-Vizepräsident Claus Evels